Markt Dietenhofen; Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Götteldorf Nordost" mit integriertem Grünordnungsplan; Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 10.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 40. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.07.2024 ö 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Aufhebung des Bebauungsplanes durch den Markt Dietenhofen soll die Festsetzung des Baugebietes als Mischgebiet entfallen lassen. Einwendungen seitens der Stadt Heilsbronn sollten nicht vorgetragen werden. Die Belange der Stadt Heilsbronn werden durch das Bauleitplanverfahren nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. B 24 „Götteldorf Nordost“ mit integriertem Grünordnungsplan des Marktes Dietenhofen bestehen keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 08:29 Uhr