Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat eine Bauvoranfrage bzgl. des Baus einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen und Lagerhalle sowie eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf der Fl.Nr. 394/4 Gemarkung Bürglein gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan schreibt hier Ackerland nach der BauNVO vor.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vollerwerbslandwirtschaft zutrifft. Der Antragssteller hat jedoch eine Bestätigung über die Vollerwerbslandwirtschaft beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefordert. Zum Stand 09.01.2025 wurde diese noch nicht vorgelegt. Dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen. 

Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden.
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandten/offenen Bebauung.
Die Zufahrt ist gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden. Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert, aber auch nicht erforderlich. Für das Grundstück besteht noch kein Trinkwasseranschluss, wäre jedoch technisch möglich. 
Es wird nicht beantragt von der Nachbarbeteiligung nach Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abzusehen.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. des Baus einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen und Lagerhalle sowie eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf der Fl.Nr. 394/4 Gemarkung Bürglein wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 06.02.2025 09:03 Uhr