Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Kenntnisstand keine Vollerwerbslandwirtschaft zutrifft. Der Antragssteller hat jedoch eine Bestätigung über die Vollerwerbslandwirtschaft beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefordert. Zum Stand 09.01.2025 wurde diese noch nicht vorgelegt. Dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen.
Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden.
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandten/offenen Bebauung.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6