Bauvoranfrage; Bau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 24, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan gibt hier „Grünfläche“ i.S. d. BauNVO an.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops.
Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden.
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandeten/offenen Bebauung.
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert.
Ein Trinkwasseranschluss besteht für das Grundstück nicht.
Die Nachbarn wurden nicht benachrichtigt.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6