Bauvoranfrage; Bau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 24, Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsstellerin hat eine Bauvoranfrage bzgl. des Baus von drei Einfamilienhäusern mit jeweiliger Garage auf der Fl.Nr. 24 Gemarkung Weißenbronn gestellt. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan gibt hier „Grünfläche“ i.S. d. BauNVO an.
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB, eine Privilegierung nach Abs. 1 kommt nicht in Betracht, dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops. 

Bzgl. der Definition des Außenbereichs:
Abzustellen ist lediglich auf Bauten, die hauptsächlich dem Wohnen dienen. Landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben können nicht zur Definition des Innenbereichs herangezogen werden. 
Der Innenbereich beginnt an der Außenwand der zur Flur hin gewandeten/offenen Bebauung.
Die Zufahrt ist nicht gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. 
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert.
Ein Trinkwasseranschluss besteht für das Grundstück nicht. 

Die Nachbarn wurden nicht benachrichtigt. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. des Baus von drei Einfamilienhäusern mit jeweiliger Garage auf der Fl.Nr. 24 der Gemarkung Weißenbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 06.02.2025 09:03 Uhr