Bauantrag; Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Maschinenhallen zu einer Autoinnenraumaufbereitung, Lagerflächen und zwei Wohnungen mit dem Einbau einer Scheidholzheizung, sowie Anbau eines Balkons mit Außentreppe mit Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Überdachung auf FlNr. 441, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. § 34 Abs. 2 BauGB keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung ist gesichert, die Abwasserbeseitigung ist durch einen Kanal im Trennsystem gesichert.
Des Weiteren befindet sich das Vorhaben im Bereich eines Biotops sowie in der Nähe eines Wasserschutzgebiets und einer Staatsstraße.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0