Bauantrag ; Errichtung einer Kapelle und eines Carports anstatt eines zerfallenen Stallgebäudes mit Stützwänden auf FlNr. 511/1, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. § 34 Abs. 2 BauGB keinem Baugebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Durch die Nähe zur Bahnlinie (ca. 150 m) kann nicht abschließend geklärt werden, ob die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden. Eine vorliegende Voruntersuchung lässt annehmen, dass die Grenzwerte nach dem Immissionsschutz nicht eingehalten werden können.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0