Bauantrag; Einbau neuer Verpackungsräume und zugehöriger Infrastruktur, Werk 1, Ebene 3, auf FlNrn: 422/9, 422/8, 376/8 und 404/12, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. B 17 und B 26. Die Gebietsart nach der BauNVO ist „Industriegebiet“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach §9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die vorgeschriebene offene Bauweise wird eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist ebenfalls durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Es sind keine wesentlichen Veränderungen der Außenhülle durch das Bauvorhaben geplant.
Das Vorhaben befindet sich in der Nähe eines Waldes.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0