Isolierte Befreiung; Auffüllung des Geländes, sowie Errichtung einer Mauer auf FlNr. 409/9, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 14.08.2024 ö beschließend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 30.07.2024 beantragten die Antragssteller die isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B5 „Am Mühlbuck“.
Die Antragssteller möchten in Ihre Antrag von der maximalen Geländeauffüllung abweichen. Der Bebauungsplan sieht hierbei eine max. Auffüllung von 0,75m vor. Jedoch lässt dieser in § 4.3 Abs. 3 ausnahmsweise Auffüllungen bis zu 1,50m zu. Von dieser Ausnahme möchten die Antragssteller Gebrauch machen und Ihr Grundstück im südliche Bereich bis zur max. Höhe von 1,50m auffüllen.
Die Begründung zu dem Antrag kann der Anlage entnommen werden.
Die Bauabteilung empfiehlt insbesondere aufgrund der explizit vorgesehenen Ausnahme dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B5 „Am Mühlbuck“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 12:04 Uhr