Gemeinde Petersaurach; Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Wicklesgreuth - Östlich der Kreisstraße AN10"; Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 14.08.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ vorzunehmen. Die Teilflächen können aufgrund Lärmimissionskonflikte keiner Entwicklung zugeführt werden 
Der Umgriff umfasst ein Gebiet süd-östlich des Ortsteiles Wicklesgreuth. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

In o.g. Bauleitplanverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 12:04 Uhr