Gemeinde Petersaurach; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 14.08.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen den Flächennutzungsplan im Nordosten von Petersaurach zu ändern. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans sollen bisher als Acker und Bolzplatz dargestellte Bereiche zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt werden. 
Der Umgriff umfasst ein Gebiet nord-östlich des Kernortes Petersaurach. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

In o.g. Bauleitplanverfahren werden keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 12:04 Uhr