Vor Durchführung der Straßenbauarbeiten ist zwingend die Auswechslung des Mischwasserkanals sowie die Erneuerung der Wasserleitung durchzuführen.
Zum Kanalbau:
Für die Auswechslung des Mischwasserkanals wird in diesen Tagen ein Zuwendungsantrag gem. RZWas2021 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach gestellt, vorausgesetzt die Härtefallschwellen gem. Nr. 4.3.1 der RZWas2021 können überschritten werden. Mit einer Bewilligung könnte dann vermutlich Ende September 2024 gerechnet werden.
Der Finanzierungsplan dieser Maßnahme gestaltet sich voraussichtlich wie Folgt (Grundlage dafür ist die Kostenzusammenstellung des IB Christofori und Partner vom 28.03.2024):
Förderung gem. Härtefallförderung der RZWas2021
(voraussichtlich 40 % der zuweisungsfähigen Kosten): 263.400,00 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 496.600,00 €
Gesamtkosten der Maßnahme: 760.000,00 €
Zum Wasser:
Auch für die Erneuerung der Wasserleitung in der Flurstraße soll ein Förderantrag gem. RZWas2021 beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach gestellt werden; vorausgesetzt, dass die Härtefallschwellen der RZWas2021 gem. Nr. 4.3.1 überschritten werden können.
Der Finanzierungsplan dieser Maßnahme gestaltet sich voraussichtlich wie Folgt (Grundlage dafür ist die Kostenannahme des IB Christofori und Partner vom 10.04.2024 sowie die Kostenannahme der Stadtwerke vom 07.08.2024):
Förderung gem. Härtefallförderung der RZWas2021
(voraussichtlich 40 % der zuweisungsfähigen Kosten): 98.000,00 € netto
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 147.000,00 € netto
Gesamtkosten der Maßnahme: 260.000,00 € netto
(davon sind rd. 12 T€ Personalkosten der Stadtwerke)
Die Tiefbauarbeiten werden von einer externen Baufirma ausgeführt; die Arbeiten an der Wasserleitung sollen durch die Stadtwerke selbst ausgeführt werden. Dabei werden Kosten für eigenes Personal (rd. 12 T€ s. o.) im Rahmen der Förderrichtlinie als nicht zuwendungsfähig gewertet.
Das Material wurde durch die Stadtwerke bereits beschafft. Bei einer Fremdvergabe aller Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung würden wohl die zuweisungsfähigen Gesamtkosten mit 40 % gefördert werden; allerdings weist der technische Werkleiter der Stadtwerke Heilsbronn, Christian Dobras darauf hin, dass für den Fall der Fremdvergabe in Rechnung gestellte Materialkosten wohl beim doppelten Betrag im Vergleich zur Materialbeschaffung über den der Stadtwerke Heilsbronn liegen würden.
Zum Straßenbau:
Für die Maßnahme Ausbau der Flurstraße, Straßenbauarbeiten, wurden im Haushalt 2024 insgesamt 320 T€ bereitgestellt, im Investitionsplan 2025 520 T€; insgesamt 840 T€. Eine Förderung wurde bisher nicht eingeplant, da im Vorfeld nicht damit gerechnet werden konnte.
Die Fördervoraussetzungen gem. Art. 13 c BayFAG sind für diese Maßnahme nun glücklicherweise gegeben. Zum noch vorzulegenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken bis zum 01.09. des Vorjahres, also bis zum 01.09.2024 ist ein Finanzierungsplan mit entsprechender Eigenmittelbestätigung vorzulegen.
Dieser wird sich voraussichtlich wie Folgt gestalten (Grundlage dafür ist die Kostenzusammenstellung des IB Christofori und Partner zum Zuwendungsantrag vom 20.06.2024):
Förderung gem. Art. 13 c FAG
(voraussichtlich 60 % der zuweisungsfähigen Kosten): 565.000,00 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn: 535.000,00 €
Gesamtkosten der Maßnahme: 1.100.000,00 €
Zur zeitlichen Maßnahmenabfolge:
Geplant ist nun, die Ausschreibung für Kanalbau und Wassermaßnahme Ende August 2024 bis Ende September 2024 durchzuführen. Nachdem mit der Bewilligung des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach gem. RZWas2021 voraussichtlich Ende September 2024 gerechnet werden kann, könnte eine Auftragsvergabe für Kanal und Wasser im Lauf des Oktobers 2024 erfolgen. Ein Baubeginn ist dann noch für das laufende Jahr 2024 geplant.
Der Zuwendungsantrag für den Straßenbau muss bis zum 01.09.2024 bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. Danach muss dazu die baufachliche Stellungnahme der Regierung abgewartet werden. Eine Auftragsvergabe kann frühestens im Frühjahr 2025 stattfinden.
Ein Beschluss über den Finanzierungsplan ist nur für das Zuwendungsverfahren für den Straßenbau notwendig. Im Rahmen der RWas2021 (Kanal und Wasser) wird dieser nicht benötigt.