Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2024; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 22.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2025 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgende überplanmäßigen Ausgaben sind im Stadthaushalt 2024 angefallen und werden mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
Deckungskreis 112 (Feuerwehrmittel VWHH)
Bereits zur Vorberatung des Haushaltsplanes 2023 im HFA vom 03.05.2023 wurde befürchtet, dass die angesetzten Mittel im Feuerwehrbudget nicht ausreichen und überplanmäßige Ausgaben entstehen werden. Ursächlich dafür waren vor allem Teuerungen für laufende Anschaffungen allgemein sowie Ausgaben bzgl. eines Waldbrandkonzeptes und Mehrkosten für Feuerwehruniformen. Der Deckungskreis 112 wurde damals bereits um 51.050,51 € überschritten. Aus Haushaltskonsolidierungsgründen wurde das Feuerwehrbudget 2024 nicht angehoben. Im HFA vom 19.11.2024 wurde bereits darüber informiert, dass es auch im HHJ 2024 Überschreitungen geben wird. Dementsprechend wurde eine Erhöhung des Feuerwehrbudgets für die Haushaltsstellen 1300.5200 bis 1300.5220 um 11.500 € ab dem Jahr 2025 beschlossen.
44.192,60 € - ü
Deckungskreis 550
Haltung von Fahrzeugen
Vor allem der Unterhalt für das Feuerwehrfahrzeug LF 10/16 (AN-SH 112) sowie der Drehleiter (AN-LH 112) waren im Jahr 2024 enorm hoch. Pauschal wurden lediglich 5.000 € eingeplant.
23.109,73 - ü
2111.9404
Erweiterung um weitere Klassenzimmer
Die Mehrkosten zur Planung der Grundschulerweiterung im Jahr 2024 beruhen im Wesentlichen auf Architektenkosten durch mehrfache Umplanungen im Zusammenhang mit den Anforderungen der Regierung.
Gem. HOAI Vertrag aus 2018 wurden im Stadtrat vom 19.12.2018 die Planungsleistungen in Höhe von 81.467,40 € bewilligt. 
Durch die wiederholten Umplanungen und Anpassung der anrechenbaren Kosten sind auch weitere Ansprüche auf Planerseite entstanden. Die Gesamtkosten für den Planer der LPh 1-4 mit rund 250 T€ sind bereits abgegolten.
101.793,94 € - ü
4640.9403
weiterer KiTa-Neubau (Bauhofstraße)
Im Stadtrat vom 24.07.2024 wurden bereits die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. rd. 330.000 € genehmigt. Bei den nun noch zur Genehmigung ausstehenden 37.118,99 € handelt es sich dabei im Wesentlichen um weitere Planungskosten, die damals keine Berücksichtigung fanden.
Insgesamt 367.118,99 € - ü;
Davon bereits rd. 330 T€ genehmigt mit Beschluss STR v. 24.07.2024. Verbleibende überplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung: 37.118,99 €.
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. rd. 1,62 Mio. € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.

130.726,00 € - ü
9100.9779
Außerordentliche Tilgung von Krediten
Für das Darlehen KiTa Bauhofstraße musste der Verwendungsnachweis im Sommer 2024 vorgelegt werden. Dabei wurde festgestellt, dass die förderbare Nettogrundfläche gem. GEG geringer ausfällt als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund wurde das Darlehen um den Betrag von 32.160,00 € gekürzt. Dieser Betrag musste außerordentlich zurück gezahlt werden.
32.160,00 € - ü

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadtwerkehaushalt 2024 angefallen und werden mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt:

Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8600.6380
Freibad - Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen -Energiekosten-
Strom:
2024 lag die Stromrechnung (Vertrieb u. Netz) mit 37.970,00 € um 10.970,00 € höher, als der geplante Ansatz i. H. v. (vgl. Stromrechnung 2023: 26.450,00 €.)
Der Verbrauch stieg vom Jahr 2023 mit 112.792 kWh zum Jahr mit ca. 117.000 kWh lediglich um rd. 4.200 kWh (3 %) an. 
Ins Gewicht fällt die Erhöhung des Arbeitspreises um 56,61 % von 0,119594 ct/kWh auf 0,187300 kWh.

Erdgas:
In 2024 wurden fälschlicherweise lediglich die beiden bereits gebuchten Erdgasabschläge 02/2024 + 03/2024 (ges. 3.000,00 €) angesetzt, da der Lieferant die weiteren 10 Abschläge aufgrund der angekündigten Erhöhung des temporären Umsatzsteuersatzes von 7 % auf den regulären USt.-Satz von 19 % ab 01.04.2024 noch nicht berechnet hatte. Tatsächlich lagen die Abschläge ges. deshalb bei 17.500 €, d. h. 14.500,00 € höher als geplant.
25.327,04 € - ü

Außerplanmäßige Ausgaben, die zur Genehmigung vorgelegt werden müssten, sind weder im Stadt- noch im Stadtwerkehaushalt 2024 angefallen.

Beschluss

Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Die o. g. noch nicht genehmigten überplanmäßigen Ausgaben im Stadt- sowie im Stadtwerkehaushalt 2024 i. H. v. insgesamt 394.428,30 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 09:14 Uhr