BÜ Heilsbronn, Kreuzungsvereinbarung, aktuelle Entwicklung im Koalitionsvertrag; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 der Kreuzungsvereinbarung zum Bahnübergang Heilsbronn zugestimmt und Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Pfeiffer beauftragt, die Vereinbarung zu schließen.
Der Stadtverwaltung liegt die unterschriftsfähige Vereinbarung noch nicht vor.
In der zugänglichen Fassung des Koalitionsvertrages vom 07.02.2018 findet sich nun im Teil VI. Nr. 4 „Verkehr“ folgende Formulierung in den Zeilen 3589 und 3590:
„Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wollen wir ändern, um den kommunalen Anteil der Finanzierung an TEN-Strecken zu reduzieren“.
Die Bahnlinie Nürnberg – Crailsheim ist nach der Internetrecherche ein transeuropäischer Str eckenabschnitt und gehört damit zu den TEN-Strecken (transeuropäisches Netz). Das wurde auch von Herrn Buttstädt gegenüber der Stadtverwaltung bestätigt.
Die Regierung von Mittelfranken (Mail vom 07.03.2018) teilte mit, dass über die genannte Absicht im Koalitionsvertrag noch keine Einzelheiten bekannt seien.
Eine weitere Handlungsempfehlung wird nicht abgegeben.
Die Verwaltung sieht einen weiteren Klärungsbedarf, bevor eine Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung erfolgen kann, insbesondere im Hinblick auf die Fördermittel.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, weiter zu prüfen, wie sich dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag für die Stadt Heilsbronn auswirkt.
Die mit Beschluss vom 07.02.2018 beauftragte Ermächtigung an Herrn Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen, wird bis zu dieser Klärung zurückgestellt. Die DB Netz AG ist entsprechend zu verständigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 17:49 Uhr