Ansbacher Str. 8; Sanierung der Häuser im Rahmen des Städtebauförderprogrammes Leerstandsförderung, Aktueller Sachstand, ggf. Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des neu aufgelegten Städtebauförderungsprogrammes „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge“ werden für notwendige Sanierungsmaßnahmen rd. 80 % Förderung pro Haus gewährt. Bei diesem Betrag wurden die zu erwartenden Mieteinnahmen mit einer Kaltmiete von 3,75 €/m² bereits angerechnet.
Bei einer Zweckbindung von 7 Jahren dürfen grundsätzlich nur anerkannte Flüchtlinge in den Objekten untergebracht werden.
Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt, bestehende Häuser mit den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen soweit herzustellen, dass eine mittelfristige Mietbindung mit anerkannten Flüchtlingen eingegangen werden kann. Entsprechend „lückenhaft“ wird eine derartige Sanierung bleiben und bestimmte Schadensbilder nicht dauerhaft lösen können. Dies bliebe einer Generalsanierung vorbehalten. Die dazu möglichen Förderprogramme sind deutlich geringer gefördert.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 beschlossen, dass zunächst ein Fachplaner zu beauftragen ist, um die entsprechenden Kosten zu verifizieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die Gebäude später ohne weitere Umbauten auch an sozial Schwache vermietet werden können.
Ansbacher Str. 8 („Fischer-Haus“):
Nach einem Ortstermin wurde anhand der vorhandenen Planungsunterlagen eine Kostenschätzung gemäß Kostenkennwerten nach DIN 276 erstellt. Diese beinhaltet die gesamten Leistungsbereiche für die Sanierung in dem o.g. Sonderprogramm.
Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einem dem Alter entsprechenden guten Zustand. Aktuell sind dort zwei Familien im Ober- und Dachgeschoss und eine Einzelperson im Erdgeschoss untergebracht. Die Mietverträge haben eine kurze Mietbindung.
Das Mehrfamilienhaus würde grundlegend saniert. Dies umfasst auch die Sanierung der Wand- und Deckenflächen im Kellergeschoss. Ebenfalls würden die Bäder, Wohnräume und Nebenräume entsprechend modernisiert.
Die Versorgungsmedien würden in diesem Zuge entsprechend den Vorschriften überprüft, ergänzt bzw. erneuert und den einzelnen Wohnungen mittels der vorgeschriebenen Messung zugeteilt.
Hierbei wird zur besseren Nutzung der einzelnen Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss eine außenstehende Treppe als separater Zugang eingebaut. Mit der Sanierung würden bis zu 5 Wohnungen in dem Anwesen Ansbacher Straße 8 entstehen. Der Raumzuschnitt würde sich dann in Teilen ändern. Die gepl. Umbaumaßnahmen würde mit einziehen von Trockenbauwänden erfolgen.
Im Erdgeschoss könnten 2 separate Wohnungen entstehen. Im Obergeschoss würde das innenliegende Treppenhaus den 2 vorhandenen Wohnungen zugesprochen und die im Dachgeschoss vorhandene Wohnung entsprechend saniert.
Die Raumzuschnitte / Wohnungsgrößen würden nach den Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen für die Schaffung von Lebensräumen anerkannter Flüchtlinge bzw. den empfohlenen Wohnungsgrößen für sozial schwache Menschen entsprechend erfüllen.
Die Kostenschätzung beläuft sich für diese Maßnahme einschließlich der Baunebenkosten auf ca. 283.000,00 € (einschl. Kellersanierung und separates Treppenhaus) Bei einer Bruttogeschossfläche von rund 520 m² bedeutet dieses pro m² für die Sanierungs- bzw. Modernisierungskosten von rund 544,00 €. Ein vergleichbarer Neubau, bei gleicher würde pro m² rund 2.700,00  € kosten. Dies würde bei gleicher Bruttogeschossfläche ca. 1.404.000,00 € bedeuten.
Für die o. g. vorgesehenen Maßnahmen lt. den vorliegenden Kostenschätzungen beläuft sich die voraussichtliche Förderung nach Rücksprache mit der Regierung für Haus Nr. 8 und Haus Nr. 10 auf insgesamt rund 350.000,00 €.
Nachdem derzeit Familien anerkannter Flüchtlinge in dem Haus Ansbacher Str. 8 untergebracht sind, schlägt die Verwaltung vor, eine Sanierung zurück zu stellen, bis das Haus Ansbacher Str. 10 fertig gestellt ist, um dann dort Wohnungen den Familien anbieten zu können, die Einzelperson müsste gekündigt werden. Eine Sanierung des Hauses Ansbacher Str. 8 ist nur im leeren Zustand möglich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und stellt die Sanierung des Hauses Ansbacher Str. 8 („Fischer-Haus“) zurück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2018 09:04 Uhr