Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Stadtratssitzung vom 28.02.2018 wurde auf Antrag zur Geschäftsordnung des Stadtrates Stocker der Tagesordnungspunkt „Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn vom 12.11.1996 in der gültigen Fassung; Bericht über das weitere Vorgehen, Beschluss“ um drei Monate zurückgestellt.
Am 14.06.2018 wurde nun im Bayerischen Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen und die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch Änderung insbesondere des Art. 5 KAG entzogen. Nunmehr ist dort gesetzlich geregelt, dass für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen keine Beiträge erhoben werden.
In Art. 13 Abs. 9 KAG (neu) ist nun geregelt, dass die Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge, die unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des KAG zum 01.01.2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen für Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Eine solche Erstattung kann frühestens ab 01.01.2019 und nach Abschluss des Jahres beantragt werden, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die beitragsfähige Maßnahme entstanden sind oder nach der nach dem KAG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung und der gemeindlichen Beitragssatzung entstanden wären.
Für künftige Ausbaumaßnahmen soll ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 eine pauschale Finanzierungsbeteiligung geregelt werden.
Abzuwarten sind nun die ergänzenden Verwaltungsrichtlinien bzw. –Vorgaben zur Antragstellung ab 01.01.2019 für die bereits laufenden Ausbaumaßnahmen und Erstattungen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, anhand der neuen Gesetzeslage die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Bei Neuerungen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2018 09:04 Uhr