Auftragserteilung zur Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung ab 01.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat zuletzt im Jahr 2014 die Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 durchgeführt.
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG wird der Kalkulationszeitraum auf maximal 4 Jahre begrenzt.  
Deshalb soll erneut der Auftrag zur Neukalkulation an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum ab 01.01.2019 erteilt werden, um rechtzeitig die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können.

Beschluss

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wird mit der Neukalkulation der Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab 01.01.2019 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2018 16:18 Uhr