Antrag auf isolierte Befreiung Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 311/2, Gemarkung Weißenbronn, Sonnenstraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 65. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2018 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant den Neubau einer Doppelgarage in der Sonnenstraße auf Fl.Nr. 311/2, Gemarkung Weißenbronn.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1, Weißenbronn.
Die geplante Doppelgarage hat die Abmessungen von 6,50m x 7,50 m und liegt außerhalb der Baugrenze. Der geforderte Stauraum von mind. 5,00 m wird mit 5,50m an der engsten Stelle eingehalten. Mit den dargestellten Maßen wäre das Bauvorhaben grds. verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b BayBO, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch nicht eingehalten werden, ist eine isolierte Befreiung notwendig.
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Laut Bebauungsplan Nr. 1, Weißenbronn, aus dem Jahre 1975 wurde für das Grundstück damals eine Grenzgaragenanlage mit 8 Garagen aufgenommen.
Ein entsprechender Antrag auf Befreiung vom Standort (Baugrenzen) und der Gesamthöhe von damals 2,75 m liegt dem Antrag bei.
Begründet wird dies vom Antragssteller wie folgt:
Das bestehende Wohnhaus an der Sonnenstraße 9 hat zwei Wohneinheiten, sodass dringend weitere Einstellmöglichkeiten für die vorhandenen PKW`s benötigt werden. Die gepl. Doppelgarage soll auf dem angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 311/2 errichtet werden, um gleichzeitig auch die Engstelle des Privatweges, an der Ostseite des Grundstückes zu verbreitern. Da der Bebauungsplan Nr. 1 Weißenbronn auf dem Grundstück FlNr 311/2, 8 Garagen vorsieht, werden aus heutiger Sicht keine 8 Garagen mehr gebraucht. Eine Doppelgarage ist ausreichend. Nachdem der geplante Neubau von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, ist der Antrag auf Befreiung notwendig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück Fl.Nr. 311/2, Gemarkung Weißenbronn zu.
Den beantragten Befreiungen vom Standort, der Baugrenzen und der Höhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 11:14 Uhr