Bauleitplanung Gemeinde Rohr;
Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Prünst Nr. 2 "Freiflächenphotovoltaikanlage Dechendorf" mit integriertem Grünordnungsplan sowie zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Abs. 2 BauGB sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet zur großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes Rohr, südöstlich des Ortsteils Dechendorf und umfasst eine Größe von ca. 1,9 ha. Festgesetz wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaik.
Um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind durch die Ausweisung eines Sondergebietes für PV-Anlagen nicht beeinträchtigt, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.
Beschluss
Mit der Bauleitplanung der Gemeinde Rohr für die Aufstellung des Bebauungsplanes Prünst Nr. 2 „Freiflächenphotovoltaikanlage Dechendorf“ mit paralleler 13. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine erneute Vorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 11:14 Uhr