Bauantrag Umbau eines bestehenden Einfamilienwohnhauses und Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 266/6, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Umbau des bestehenden Wohnhauses und den Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 266/6, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 11.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Durch den Garagenneubau sind fünf Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden. Erforderlich sind nach der Stellplatzverordnung zwei Stellplätze.
Die Grenzbebauung von 9,00 m +
6,00 m = 15,00 m hält die zulässige Länge von 15,00 m gemäß Art. 6 BayBO ein.
Vor der geplanten Dreifachgarage ist ein Stauraum von mind. 3,00 m geplant, welcher den Vorgaben der allgemeinen Garagen- und Stellplatzverordnung entspricht.
Die Nachbarunterschriften sind bis auf einen Nachbar vollständig. Dieser Nachbar wurde nach Antrag des Bauherrn durch die Stadt beteiligt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des bestehenden Wohnhauses und den Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 266/6, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 11, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 12:15 Uhr