Bauantrag Neubau von 2 Zapf-Garagen mit Flachdach und seitlichem Unterstelldach auf Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.04.2018 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Fertiggaragen mit seitlichem Unterstelldach auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die zwei Fertiggaragen wären nach Art. 57 Abs.1 b BayBO verfahrensfrei.
Durch das geplante angebaute Unterstelldach wird jedoch die verfahrensfreie Fläche von 50 m² überschritten, weshalb ein Bauantrag einzureichen war.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Fertiggaragen mit seitlichem Unterstelldach auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 12:15 Uhr