Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück FlNr. 75, Gemarkung Weißenbronn, Quellweg 9
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn, Quellweg 9.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die im Planungsbereich stehenden Nebengebäude sollen abgebrochen werden. Die erforderliche Abbruchanzeige ist dem Bauantrag beigefügt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Das Baufeld ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Der geplante Standort grenzt an die Bergstraße an. Die Erschließung ist jedoch von Südosten her über den Quellweg geplant.
Mit der geplanten Doppelgarage wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn eingehalten.
Die Nachbarunterschrift der N-ERGIE AG fehlt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind auch ohne diese Nachbarunterschrift nicht ersichtlich.
Es obliegt dem Landratsamt Ansbach, ob die N-ERGIE AG noch beteiligt werden muss.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn, Quellweg 9, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2019 08:03 Uhr