Stadt Windsbach; 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Fohlenhof-Nord"; frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2018 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 25.04.2018 wurde die Stadt Heilsbronn an der Bauleitplanung der Stadt Windsbach zur Änderung des Bebauungsplanes „Fohlenhof-Nord“ frühzeitig beteiligt.
Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Einbeziehung einer kleinen Teilfläche im nördlichen Gebietsbereich in das Plangebiet sowie die Änderung einzelner Festsetzungen und die Neugestaltung der inneren Erschließung.
Mit diesen Änderungen soll die Vermarktung der Gewerbeflächen vereinfacht werden, da laut Begründung des Bebauungsplanes die Nachfrage nach den derzeit festgesetzten Flächen stagnierte.
Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde im Jahr 2008 rechtskräftig. Auch durch die Änderung des Bebauungsplanes sind keine Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn ersichtlich, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Fohlenhof-Nord“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der zweiten Auslegung soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 12:26 Uhr