Bei der Begehung konnte sich das Gremium einen Eindruck von der Geräuschkulisse am geplanten Wohnmobilstellplatz hinter dem Verbrauchermarkt machen.
Es ist von verschiedenen Lärmquellen auszugehen. Einerseits der Verkehrslärm aus der Ansbacher Str. und B 14 und auch der kontinuierliche Lärm aus den Lüftungsanlagen des Lebensmittelmarktes.
Bereits in der Sitzung des Stadtrates am 17.09.2014 wurden die Standorten Mini-Spielfeld, Hohenzollernhalle, Kleingartenanlage Ketteldorfer Eck, Festplatz und Ansbacher Straße für die Errichtung eines Wohnmobilstandortes vorgestellt. Der Standort an der Ansbacher Straße wurde wegen seiner guten Anbindung an die Innenstadt und die angrenzende Infrastruktur ausgewählt.
Als Folge hiervon wurde der Wohnmobilstandort auch in den Bebauungsplan Nr. B 28 „Südlich der Ansbacher Str., ehem. Sportflächen“ dort festgesetzt.
Im genannten Bebauungsplan Nr. B 28 wurden sog. Lärmkontingente vorgegeben. Hintergrund für diese Kontingente ist ein Lärmschutzgutachten im Bebauungsplanverfahren. Es berücksichtigt insbesondere die vorhanden Lärmquellen, hier vor allem den Verkehrslärm, und gibt vor, welche maßgeblichen Immissionswerte bei den festgelegten Immissionsorten vorliegen dürfen. Daraus ergaben sich für die neue gewerbliche Nutzung im Bebauungsplangebiet maximale Emissionen.
Im Rahmen einer Tekturplanung wurden insbesondere die Kühlanlage / Wärmepumpen für den Lebensmittelmarkt an die Südostseite des Gebäudes verlegt.
Aus dem Stadtratsgremium wurde bei der Behandlung der Tekturplanung am 11.07.2017 die Lärmbelästigung für den Wohnmobilstandort kritisch betrachtet. Die Verwaltung hatte das Thema bereits im Beschlussvorschlag, welchem mehrheitlich zugestimmt wurde, in der Gestalt aufgegriffen, dass durch die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage einer entsprechenden Schallschutzberechnung bzw. –Gutachten einzufordern ist.
Dieses Gutachten liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Die klimatechnischen Anlagen wurden darin einzeln mit Schallleitungspegel benannt. Das Gutachten, welches der Baugenehmigung zugrunde liegt, kommt zu dem Schluss, dass die Emissionskontingente gem. dem Bebauungsplan eingehalten werden.
Zwischenzeitlich sind an den Ersten Bürgermeister von den angrenzenden Nachbarn Beschwerden hinsichtlich der Geräuschkulisse, ausgehend von den Kühlanlagen herangetragen worden.
Die Verwaltung hat einige Messungen am Tage, spätnachmittags und auch nachts durchgeführt. Hierbei ist bei keiner Messung zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte von der Entstehungsquelle – Kühlaggregaten gekommen. Diese Messung kann nur ein Anhaltswert sein und ersetzt keine gutachtliche Messung.
Gleichwohl hört man direkt an den geplanten Wohnmobilstellflächen, insbesondere unmittelbar vor der Kühlanlage ein ständiges Lüftergeräusch. Auch wenn der Verkehrslärm diese Geräuschemission in Teilen überschreitet, muss vor allem nachts davon ausgegangen werden, dass das Lüftergeräusch deutlich wahrnehmbar ist.
Mit der Begehung soll das Gremium einen unmittelbaren Eindruck hiervon gewinnen. Die Verwaltung hat die Vorbereitungen für eine Vergabe der Bauleistungen zur Errichtung des Stellplatzes abgeschlossen. Vor einer Auftragsvergabe soll im Hinblick auf die nun vorliegenden Erkenntnisse nach Betriebsaufnahme des Marktes die bisherige Entscheidung zum Standort bestätigt werden.