Bauantrag Neubau eines Wintergartens auf bestehendem Flachdach auf Fl.Nr. 26, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 70. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2018 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wintergartens auf dem bestehenden Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Heilsbronn, Mühlgasse 9.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Ensembles Heilsbronn und das bestehende Gebäude ist auch in die Denkmalliste eingetragen.
Nach Mitteilung des Antragstellers wurde die Planung im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ansbach abgestimmt.
Der Wintergarten hat eine Größe von rd. 6,00 x 3,00 m. Die Höhe beträgt an der höchsten Stelle 2,51 m.
Nachbarn sind nur der Antragsteller selbst und die Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf dem bestehenden Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Heilsbronn, Mühlgasse 9, wird erteilt.
Es ergeht folgender Hinweis:
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist am Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2018 09:38 Uhr