In der Sitzung des Bau und Umweltausschusses und des Stadtrates am 16.05.2018 wurde der vierte Bauantrag für die Errichtung eines Fitnessstudios auf dem Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 24, im Freistellungsverfahren genehmigt.
Nunmehr wurde die Planung erneut zum fünften Mal überarbeitet und als Tekturplan am 11.07.2018 eingereicht.
Der Antragsteller plant wiederum den Neubau eines Fitnessstudios auf dem genannten Grundstück in der Bauhofstraße.
Die Außenabmessungen des Bauvorhabens ändern sich nicht und betragen weiterhin 31,30 m x 31,30 m was eine Grundfläche von 979 m² ergibt. Das Gebäude weiterhin nach BayBO mit 2 Vollgeschossen (zulässig II) mit Pultdach (zulässig).
Folgende Änderungen beinhaltet die Tekturplanung:
Die geplante Außentreppe ist nun als Wendeltreppe geplant.
Sie erschließt jetzt auch die Dachterrasse, was bisher nicht der Fall war.
Die Dachterrasse wird etwas verkleinert, von 245,14 m² auf 238,68 m².
Ansonsten hat sich gegenüber der letzten Planung nichts geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die ausführlichen Darstellungen der Verwaltung zum letzten Bauantrag wird verwiesen.
Die Verwaltung weist weiterhin darauf hin, dass das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt wurde und damit die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes dem Antragsteller obliegt. Sollten bei der Bauausführung Abweichungen hiervon festgestellt werden, wäre das Landratsamt Ansbach einzuschalten.
Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gemäß Pkt. 3.5 der Bebauungsplansatzung für die Errichtung von Gebäudeteilen in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2 (30,00 m bis 40,00 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße 14) ist im Bauantragsverfahren einzuholen. Es ist aber hier mit der Zustimmung zu rechnen, da sich die Lage zur B14 nicht verändert hat.
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 5.8 sind 43 Stellplätze erforderlich. Errichtet werden weiterhin 73 Stellplätze.
Fazit:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 43 „Gewerbegebiet Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ werden eingehalten.
Hinweis:
Eine Prüfung bzgl. Statik / Brandschutzes ist nicht Aufgabenbereich der Stadtverwaltung, erfolgt aber auch im Freistellungsverfahren durch das Landratsamt Ansbach (Gebäudeklasse 5).