Bauleitplanung Gemeinde Rohr; Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Neuaufstellung; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB; Benachrichtigung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 I BauGB;


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 71. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2018 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Nachbargemeinde Rohr befindet sich im Bauleitplanverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan, der in seiner aktuellen Fassung auf das Jahr 1992 datiert und zwischenzeitlich mehrmals überarbeitet (12 Änderungen).
Wesentliche Änderungen sind u.a. die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen, um den errechneten und prognostizierten Bedarf unter Berücksichtigung einer adäquaten Nachverdichtung decken zu können.
Auffällige Änderungen, die negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn entwickeln könnten, sind nicht erkennbar. Da der Flächennutzungsplan nur die vorbereitende Bauleitplanung darstellt und mittels Bebauungsplänen individuell weiterentwickelt werden muss, könnten negative Auswirkungen ggf. auch im Rahmen der Bauleitplanverfahren der Bebauungspläne vorgetragen werden.
Im laufenden Verfahren sollten keine Einwendungen erhoben werden.

Beschluss

Mit der Bauleitplanung der Gemeinde Rohr zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan besteht Einverständnis. Einwendungen im Verfahren werden nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2018 09:14 Uhr