Vollzug des Bayer. Waldgesetzes (BayWaldG); Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis auf FlNrn. 422/0 und 422/5, Gem. Heilsbronn, zur Errichtung eines Kreisverkehrs
Daten angezeigt aus Sitzung: 71. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 71. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 25.07.2018 | ö | 3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich St. 2410 und der Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn-Aich wurde am 22.05.2018 ein Antrag auf Erlaubnis einer Rodung nach Art. 9 Abs. 2 BayWaldG an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gestellt.
Die Stadt Heilsbronn wurde mit Schreiben vom 12.07.18, eingegangen am 17.07.2018, am Verfahren beteiligt. Die Stadt Heilsbronn hat mit Schreiben vom 18.07.2018 mitgeteilt, dass mit der Rodung Einverständnis besteht.
Datenstand vom 27.07.2018 09:14 Uhr