Zu diesem Tagesordnungspunkt findet zu Sitzungsbeginn eine Begehung statt. Zur Begehung wurde Hr. Pfarrer Dr. Schindler eingeladen.
Mit Schreiben vom 14.05.2018 hat sich Hr. Dr. Schindler an die Stadtverwaltung gewandt. Anlass war ein Unfallschaden im Bereich des Münsterplatzes, nachdem eine Fahrzeugführerin über die Hauptstraße in den Kreuzgangbereich eingefahren war.
Über Barrieren zur Verhinderung der Zufahrt zum Münsterplatz wurde letztmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.11.2013 beraten. Seinerzeit wurde beschlossen, im Zugangsbereich zum Münsterplatz zwischen dem Konventhaus und dem Anwesen Hauptstraße 3 einen umlegbaren, verschließbaren Poller mit Dreikantschlüssel einzubauen. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, ist zusätzlich ein Poller vor dem Kreuzgangbereich (rotes Pflaster) anzubringen.
Der Einbau eines Pollers vor dem Kreuzgangbereich ist bisher nicht erfolgt. Im Rahmen der Begehung soll daher nochmals über den Einbau von Barrieren beraten werden.
Um das unerlaubte Zufahren zum Kreuzgangbereich zu verhindern, ist die aktuelle Beschilderung nicht ausreichend. Eine zusätzliche technische Barriere wird seitens der Verwaltung als notwendig erachtet.
Weiter ist im Gremium über die vorhandene Hinweisbeschilderung zu beraten, insbesondere inwiefern deren Dimensionierung als ausreichend erachtet wird (größere Piktogramme). Die Stadtverwaltung erreichen wiederholt Mitteilungen, wonach Hundehalter im Bereich des Münsterumfeldes ihrer Verpflichtung, Hundekot ausnahmslos zu beseitigen, nicht nachkommen.
Zur Verdeutlichung des Verbots, Hundekot liegen zu lassen, könnten zusätzliche Hinweiszeichen (s. Anlage) angebracht werden. Weitere, wirkungsvolle Maßnahmen sind der Stadtverwaltung nicht ersichtlich.
Als Unterstützung der Hundebesitzer könnte ein Hundekotbeutelspender aufgestellt werden