Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach; Aufstellung des Bebauungsplanes Gemeinbedarfsflächen "Willi-Kellermann-Straße"; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 72. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2018 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn wurde mit Schreiben vom 21.09.2016 bereits im Rahmen der ersten Auslegung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Petersaurach beteiligt. Gem. Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.10.2016 wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Begründung die Aussage beinhaltete, dass durch die Aufgabe der Mittelschule in Lichtenau mit einem weiteren Bedarf am Schulstandort Petersaurach zu rechnen wäre. Eine entsprechende Entscheidung des Marktes Lichtenau war seinerzeit nicht ergangen.
Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens und aufgrund der zwischenzeitlichen Entscheidungen wurde die entsprechende Passage in der Begründung des Bebauungsplanes entfernt.
Im Übrigen bestehen zum Verfahren keine Einwendungen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gemeinbedarfsflächen „Willi-Kellermann-Straße“ der Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2018 09:16 Uhr