Bauantrag Anbringung einer Leuchtschrift und Errichtung eines einseitigen, beleuchteten Werbepylons auf Grundstück FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 76. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.12.2018 ö vorberatend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Firma Taubmann Elektronik GmbH plant die Erstellung von Werbeanlagen im Bereich des Gewerbegebietes B 43 Heilsbronn Ost auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf.
Das Staatliche Bauamt Ansbach wurde wegen der angrenzenden Bundesstraße 14 durch die Bauverwaltung beteiligt.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Ansbach vom 06.12.2018 sind die Werbeanlagen nach der BayBO Art. 57 verfahrensfrei.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 11.04.2019 09:42 Uhr