Zuschussantrag der Evang. Kirchengemeinde Bürglein für einen barrierefreien Zugang zur Johanneskirche Bürglein; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 07.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Evangelisch-Luth. Pfarramt Bürglein beantragt mit Schreiben vom 30.01.2018 einen Zuschuss für einen barrierefreien Zugang zur Johanneskirche Bürglein (s. Anlage).
Die Maßnahme wurde bereits durchgeführt. Die Kosten beliefen sich auf 35.154,09 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Dieser Anteil beläuft sich für die Kirchengemeinde Bürglein auf 89,6 % (Stand: 03/2018); somit beträgt der Zuschuss 2.204,86 €.
Die Maßnahme wurde der Stadt Heilsbronn vor Maßnahmenbeginn mitgeteilt; im Haupt- und Finanzausschuss vom 18.01.2017 wurde dies bereits bekannt gegeben. Die Durchführung der Arbeiten begann dann im Mai 2017. Eine Förderung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 kann daher erfolgen.
Die Gewährung einer freiwilligen Zuwendung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 in Höhe von 2.204,86 € kann erfolgen.
Beschluss
Eine freiwillige Zuwendung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinie Nr. 4 i. H. v. 2.204,86 € wird gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2018 16:39 Uhr