Kunstwerk für den Kreisverkehr in der Ansbacher Straße; Beratung und Beschlussfassung über Durchführung der Aufstellung in der bisher vorgesehenen Form
Daten angezeigt aus Sitzung:
79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Stadtratssitzung vom 21.09.2022 wurde über die Standorte der Kunstwerke des Hr. Röthel beraten. Die beiden gekauften Kunstobjekte (Standort Bahnhof und Klosterweiher) und die Leihgabe (Standort Bahnhofsteig) wurden bereits errichtet. Noch ausstehend ist das größte Objekt mit ca. 7,6 Metern Spannweite. Als Standort hierfür ist die Mitte des südwestlichen Kreisverkehres in Heilsbronn vorgesehen.
Neben den Objektkosten (43.000 €) wurden nun anhand von Erfahrungswerten eine Kostenschätzung für die Montagearbeiten vorgenommen. Neben den reinen Tiefbauarbeiten wurde für die voraussichtlich umfangreiche Verkehrssicherung (bzw. Teilsperrung des Kreisverkehres) während der Baumaßnahme ein wesentlicher Kostenanteil bereits vorgesehen. Eine detailliertere Zusammenstellung kann der Anlage entnommen werden. Die ermittelten Schätzkosten belaufen sich somit auf rund 47.000,- € für Tiefbau und Montage. Inkl. der Kosten des Kunstwerkes ist von Gesamtkosten i. H. v. ca. 90 T€ auszugehen.
Die Aufstellung des Kunstwerkes wäre nur unter teilweiser oder vollständiger Verkehrssperrung des Kreisverkehrs darstellbar. Für die notwendigen Tiefbauarbeiten (Umverlegung Leitungen, Erstellung Fundamentkörper, Aufstellung Skulptur) wird von einer Zeitdauer von ca. 2 Wochen ausgegangen.
Vor dem Hintergrund der hohen tiefbaulichen Aufwendungen und der allgemein angespannten Haushaltslage stellt die Stadtverwaltung dem Stadtrat anheim, nochmals zur Aufstellung des Kunstwerkes auf dem Kreisverkehr zu beraten. Dabei wird ausdrücklich angemerkt, dass die bisherige Standortentscheidung des Stadtrates ohne Kenntnis der hohen Aufstellungskosten getroffen wurde. Diese Kosten wurden durch die Stadtverwaltung erst im Rahmen der späteren Prüfung ermittelt und nun vorgelegt. Insbesondere die Ermittlung der erforderlichen Fundamentierungsarbeiten hatte sich erheblich verzögert, da zunächst keine statischen Angaben zum Objekt und bis zuletzt keine Kostenangabe potentieller Tiefbauunternehmer vorlagen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wären u.a. folgende Alternativen für das weitere Vorgehen denkbar:
- Das Kunstwerk wird wie bereits beschlossen auf den Kreisverkehr platziert.
- Es könnte überlegt werden, die als Leihgabe nicht weiter zur Verfügung stehende Skulptur im Bereich Caspar-Othmayr-Straße zu kaufen und auf den Kreisverkehr zu versetzen. Aufgrund der niedrigeren Last (ca. 5t) wären etwas geringere Aufwendungen für die Fundamentierung erforderlich. Die Leihgabe wurde preislich seinerzeit mit 21.000 € angegeben. Auch wenn mit dem Künstler hierzu noch kein Austausch stattfand, könnten bei den Anschaffungskosten der Kunstwerke Einsparungen möglich sein, da die Leihgabe preislich günstiger angegeben war als das Kunstwerk für den Kreisverkehr. Auf das für den Kreisverkehr ursprünglich vorgesehene Kunstwerk könnte dann verzichtet werden.
- Es könnte überlegt werden, die Leihgabe im Bereich der Caspar-Othmayr-Straße zu erwerben und auf die Skulptur am Kreisverkehr zu verzichten. Gegenüber der bisherigen Beschlusslage träte dann eine Kostenersparnis ein, da die Leihgabe (21.000 €) günstiger ist.
- Es könnte nach einem alternativen Standort für die Skulptur, die für den Kreisverkehr vorgesehen war, gesucht werden, an welchem Leitungsverlegungen und aufwendige Verkehrsregelungen nicht erforderlich wären.
Soweit auf die Aufstellung des Kunstwerkes oder ggf. der Leihgabe auf dem Kreisverkehr verzichtet werden soll, schlägt die Stadtverwaltung eine (möglichst) ansprechende gärtnerische Gestaltung des Kreisverkehrs vor. An Kreisverkehren an anderen Stellen sind zum Teil markante Stadtwappen in die Gestaltung eingebunden. Dies wäre aus Sicht der Stadtverwaltung als Alternative gut vorstellbar und zeitnah realisierbar.
Ergänzung (13.02.2025): Nach Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Ansbach als zuständiger Straßenbaulastträger im Bereich des Kreisverkehrs wurde ein in möglicher Alternativstandort außerhalb (östlich) der Kreisverkehrsfläche auf städtischem Grund (Flurnummer 537/3 Gemarkung Heilsbronn) abgestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Absetzung des Tagesordnungspunktes zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2025 11:18 Uhr