Mit Schreiben vom 29.01.2025 informierte die Regierung von Mittelfranken die Stadt Heilsbronn, dass das Planfeststellungsverfahren für die südliche Leitungseinführung für das geplante Umspannwerk Raitersaich durchgeführt wird.
Die Auslegung der Planunterlagen wird gem. § 43a Satz 2 EnWG dadurch bewirkt, dass die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Städte und Gemeinden zugänglich gemacht werden.
Die entsprechenden Unterlagen des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers sind daher auf der Internetseite der Stadt Heilsbronn öffentlich zugänglich zu machen. Diese Unterlagen liegen derzeit noch nicht vor, sollen bis zum Auslegungsbeginn am 24.02.2025 jedoch noch rechtzeitig übersandt werden.
Zur ortsüblichen Bekanntmachung und zur Bereitstellung im Internet übersandte die Regierung von Mittelfranken zudem einen Bekanntmachungstext. Darin enthalten ist der Hinweis, dass die planende Vorhabenträgerin, Fa. Tennet, Planunterlagen vorgelegt habe, die noch vorsehen, für die neuen Freileitungen Schneisen zu schlagen, soweit sie über bewaldete Grundstücke geführt werden sollen. Die Vorhabenträgerin habe der Planfeststellungsbehörde (Regierung von Mittelfranken) jedoch bereits zugesagt, auf die Waldschneisen zu verzichten und die antragsgegenständlichen bewaldeten Grundstücke zu überspannen. Die Unterlagen, so die Zusage weiter, werden im Laufe des Planfeststellungsverfahrens überarbeitet und nachgereicht.
Die Stadtverwaltung wird die Bekanntmachung in Kürze ortsüblich an den Amtstafeln anheften und im Internet bereitstellen. Die Auslegungsunterlagen werden, sobald diese vorliegen, ebenfalls entsprechend zur Einsicht ausgelegt und bereitgestellt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 24.02.2025 bis zum 24.03.2025. Nähere Einzelheiten finden sich in der zugehörigen Bekanntmachung.
Dient zur Kenntnis.