Straßenverkehrswesen; aktueller Sachstand zum Antrag bzgl. Anordnung von Gefahrzeichen im Bereich der Abfahrt-Ost der Bundesstraße 14; Bekanntgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.02.2025 ö beschließend 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung vom 11.12.2024 wurde beschlossen den Antrag vom 11.11.2024 zur Bürgerversammlung in Weiterndorf zuständigkeitshalber an das Landratsamt Ansbach mit der Bitte um Prüfung weiterzuleiten. 
Am 13.02.2025 fand ein Vororttermin mit dem Landratsamt Ansbach, dem staatlichen Bauamt, der PI Ansbach, der Stadtverwaltung Heilsbronn sowie dem Antragssteller statt. 
Hierbei wurde folgendes Vorgehen besprochen: 
  1. Seitens des Landratsamt Ansbach wird im Bereich der Abfahrt der B14 eine Zeichenkombination aus dem Verkehrszeichen „Fußgänger“ (VZ 133) und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von "70" (VZ 274-70) angeordnet. 
  2. Die Querungsstelle wird seitens des staatlichen Bauamts Ansbach mit signalfarbenen Absperrpfosten besser kenntlich gemacht. 
  3. Der Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt Ansbach) beseitigt die bestehenden Sichteinschränkungen (Bepflanzung) und sorgt im Sommerhalbjahr dafür die Brachfläche im Bewuchs niedrig zu halten. 
  4. Durch die Stadt Heilsbronn wird perspektivisch geprüft, ob eine Verlängerung des Fußwegs bis etwa 100 m nach der Unterführung und eine dortige Errichtung einer Mittelinsel im Bereich des Sperrgatters möglich ist. 

Datenstand vom 11.04.2025 10:03 Uhr