Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 107/4, Gemarkung Betzendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.03.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr.107/4 der Gemarkung Betzendorf beantragt. Es liegen bereits zwei Bauvoranfragen für dieses Vorhaben aus dem Jahr 2021 und 2024 vor. Zu letzterem wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Gebietsart nach der BauNVO ist Gemischte Baufläche. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. 

Bezüglich der Wasserversorgung wurde nach Rücksprache mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe bereits eine Sondervereinbarung mit dem Bauherren abgeschlossen. Eine solche ist auch für die Entwässerung notwendig. Hier stehen wir bereits im Kontakt mit dem Bauherren, der Abschluss einer solchen fand bislang noch nicht statt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach kann letztere als Auflage mit in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden.

Die Zufahrt ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg (Fl.Nr. 106/1, Gem. Betzendorf) gesichert..
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen bzgl. des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 107/4 der Gemarkung Betzendorf wird erteilt.
Eine Sondervereinbarung bzgl. der abwassermäßigen Erschließung wird abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 08:47 Uhr