Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 107/4, Gemarkung Betzendorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Gebietsart nach der BauNVO ist Gemischte Baufläche. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Bezüglich der Wasserversorgung wurde nach Rücksprache mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe bereits eine Sondervereinbarung mit dem Bauherren abgeschlossen. Eine solche ist auch für die Entwässerung notwendig. Hier stehen wir bereits im Kontakt mit dem Bauherren, der Abschluss einer solchen fand bislang noch nicht statt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach kann letztere als Auflage mit in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden.
Die Zufahrt ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg (Fl.Nr. 106/1, Gem. Betzendorf) gesichert..
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden.
Beschluss
Eine Sondervereinbarung bzgl. der abwassermäßigen Erschließung wird abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0