Bauantrag; Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.03.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie die Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180 der Gemarkung Heilsbronn beantragt. 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 12 II, die Gebietsart nach der BauNVO ist hier Mischgebiet. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. In einem Mischgebiet ist die beabsichtige Nutzung von Wohnen, Gaststätte, Beherbung sowie gewerblicher Nutzung nach § 6 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die offene Bauweise wird eingehalten. Ebenso werden die festgesetzten Baugrenzen eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. 

Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB). 

Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückeigentümer liegen vor. Die erforderlichen Stellplätze werden nicht nachgewiesen. 

Aufgrund fehlender Stellplätze kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Kontakt bzgl. der Planunterlagen wurde bereits mit dem Landratsamt Ansbach aufgenommen. Dieses hat mit Schreiben vom 05.02.2025 weitere Unterlagen beim Bauherren angefordert. Die Frist hierzu war der 07.03.2025, die geforderten Unterlagen wurden uns bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Stellungnahme läuft am 22.03.2025 ab, sodass aufgrund der bislang vorliegenden Unterlagen entschieden werden muss. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung nicht erteilt werden.

Beschluss

Mit dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzgl. der Nutzungsänderung in Teilbereichen des 1. OG und in Teilbereichen des DG, Errichtung eines Pultdaches auf vorhandenem erdgeschossigen Bauteil, sowie die Errichtung einer Eingangsüberdachung auf FlNr. 180 der Gemarkung Heilsbronn besteht Einverständnis. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 BayBO wird nicht abgegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 08:47 Uhr