Bauantrag; Erweiterung der bestehenden Garagenanlage um einen Fahrradschuppen auf FlNr. 32 Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 3. Dieser entspricht der Gebietsart Dorfgebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen. Die beabsichtigte Nutzung „Fahrradschuppen“ ist nach § 5 BauNVO allgemein zulässig. Die festgesetzte offene Bauweise wird eingehalten. Für das beantragte Bauvorhaben wäre eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Bebauungsplan schreibt einen 0,5 Meter breiten Grünstreifen zur Verkehrsfläche hin vor. Hierzu wurden in der Vergangenheit bereits Befreiungen erteilt, auch vorliegend könnte dieser aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Das Landratsamt Ansbach sollte darauf hingewiesen werden, dass die Türöffnungsrichtung nicht in die Richtung öffentlicher Verkehrsflächen geht.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden. Der Ausnahme sollte zugestimmt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0