Isolierte Befreiung; Neubau einer Garage auf FlNr. 316/34, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | beschließend | 2.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die vorhandene kleine Betonfertiggarage soll durch eine zeitgemäße, zukunftssichere ersetzt werden. Die Garage soll im „Hauptbereich“ tragfähig sein, um später eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie aufnehmen zu können. Der niedrigere Anbau „L-Teil“ soll Schutz für Fahrräder bzw. E-Bikes bieten. In diesem Zuge sollen ausreichend dimensionierte Erdkabel und Lehrrohre vom Wohnhaus zur Garage verlegt werde. Die Entwässerung erfolgt über die Anbindung an das Kanalsystem. Optisch soll der Neubau dem Wohnhaus und anderen Satteldachgruppen im „Blumenviertel“ entsprechen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. B 7.1. Es soll von den Festsetzungen Nrn. 2-5 bzgl. Neigung, Front- und Firsthöhe sowie der Anbaulänge befreit werden. Beantragt wird die Befreiung von der Dachmindestneigung von 30° wg. des Pultdachs, der Anbaulänge von 10,00 m an der Nachbargrenze auf 14,4 m und von der Front- bzw. Firsthöhe von 2,75 m auf ca. 4,25 m.
Das geplante Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Im Bereich dieses Bebauungsplans wurden bislang keine Befreiungen erteilt. Bzgl. der Anbaulänge von 14,4 m statt 10 m konnten im Geltungsbereich des Bebauungsplans allerdings schon Überschreitungen festgestellt werden.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Den Befreiungen könnte aus Sicht der Stadtverwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0