Tektur; Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassung im Bestand Tektur: Gebäudewandverschiebung der Lagerhalle im Osten und Einbau eines Sektionaltores. Asphaltierung eines Teiles der bisherigen Grünfläche, statt Bau eines Hochregallagers im Nord- und Ostteil. Aktualisierung der bisherigen Flurnummern 330/5 und 330/7 zur neuen Gesamt Flurnummer 330/5, der Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.03.2025 ö beschließend 2.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird ein Tekturantrag zur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassung im Bestand auf FlNr. 330/5 der Gemarkung Weiterndorf gestellt.

Die Tektur bezieht sich im Wesentlichen auf die Gebäudewandverschiebung der Lagerhalle im Osten und Einbau eines Sektionaltores, der Asphaltierung eines Teiles der bisherigen Grünfläche, statt dem Bau eines Hochregallagers im Nord- und Ostteil. Des Weiteren sollen die bisherigen Flurnummern 330/5 und 330/7 zur neuen Gesamt Flurnummer 330/5 der Gemarkung Weiterndorf aktualisiert werden. Der Ursprüngliche Bauantrag wurde mit Sitzung vom 11.03.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Hierbei handelt es sich nun um die vierte Tektur.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 24.Dieser entspricht der Gebietsart Industriegebiet nach der BauNVO. Den Festsetzungen wird entsprochen. Die beabsichtigte Nutzung Tektur zur Lagerhallenerweiterung ist nach § 9 BauNVO allgemein zulässig. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, der offenen Bauweise sowie der Baugrenzen wird eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.

Bezüglich der erforderlichen Stellplätze ergibt sich durch die Tektur keine Änderung.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der Tektur zur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassung im Bestand „Gebäudewandverschiebung der Lagerhalle im Osten und Einbau eines Sektionaltores, Asphaltierung eines Teiles der bisherigen Grünfläche, statt Bau eines Hochregallagers im Nord- und Ostteil sowie Aktualisierung der bisherigen Flurnummern 330/5 und 330/7 zur neuen Gesamt Flurnummer 330/5“ der Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 08:47 Uhr