Tektur im Genehmigungsfreistellungverfahren; Anbau eines Bürogebäudes und Umbau des bestehenden Gebäudes auf FlNr. 293/5 Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 46. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 19.03.2025 | ö | 2.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Tektur bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass der Ausstellungsraum um zwei zusätzliche Badausstellungen vergrößert wird.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. B 15. Dieser entspricht der Gebietsart Gewerbegebiet nach der BauNVO. Des Weiteren entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die beabsichtigte Nutzung ist nach § 8 BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden ebenfalls eingehalten.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Ebenso ist die Abwasserbeseitigung durch Kanalisation im Trennsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor.
Seitens der Stadtverwaltung kann dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0