Ortsbegehung zum Bauantrag; Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 524, Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vorliegend wurde die Errichtung eines Carports vor der bestehenden Garage auf Fl.Nr. 524 der Gemarkung Bürglein beantragt. Der Bauantrag wurde mit Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2024 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde wegen der Nichteinhaltung des vorliegend gültigen Bebauungsplans und der nach § 2 GaStellV erforderlichen, aber nicht eingehaltenen, Zu- und Abfahrtslänge von 3,00 m nicht erteilt.
Das Landratsamt Ansbach hat hierauf dem Bauherren eine Frist zur Rücknahme des Antrags gesetzt. Dieser hat nun um Fristverlängerung gebeten, um die Möglichkeit zu haben dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschussmitgliedern die Gegebenheiten vor Ort aufzeigen zu können. Aus diesem Grund erfolgt die angesetzte Ortsbegehung.