Bauantrag; Neubau eines Carports auf FlNr. 375/3, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. B 2 „Bereich Dorf. Dieser entspricht der Gebietsart „Dorfgebiet“ nach der BauNVO. Das Bauvorhaben entspricht dessen Festsetzungen. Die beabsichtigte Nutzung, hier Carport, ist nach § 5 der BauNVO allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung und die festgesetzte offene Bauweise sind eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Der Verfahrensfreiheitstatbestand nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO ist nicht erfüllt, da nur eine Fläche von 50 m² verfahrensfrei ist. Hier wird eine Fläche von 55,5 m² beantragt.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden eingehalten bzw. sogar überschritten. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme ist ebenfalls vorliegend.
Die Behandlung des Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist aus Sicht der Verwaltung möglich. Der Tatbestand des Artikel 58 BayBO ist erfüllt.
Das Landratsamt Ansbach ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0