Bauantrag; Neubau einer Lagerhalle auf FlNrn. 64/2 und 55/1, Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau einer Lagerhalle auf der Fl.Nr. 64/2 und 55/1 der Gemarkung Müncherlbach beantragt. Die Halle soll einer gewerblichen Nutzung dienen. 

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vollständig vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 64/2 und 55/1 der Gemarkung Müncherlbach wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2025 08:22 Uhr