Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Grundfläche 10x10 m. Alternativ (Teil-) Abbruch der bestehenden Maschinenhalle im südlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 349/2, Gemarkung Bonnhof
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | beschließend | 4.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben – Errichtung eines Einfamilienhauses – kann sowohl entsprechend der Skizze im Lageplan als auch im südlicheren Teil des Grundstücks dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Weiter fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Für die Beantwortung der Fragen aus der Bauvoranfrage bzgl. der Abstandsflächen ist das Landratsamt Ansbach zuständig. Seitens der Verwaltung kann hierzu angemerkt werden, dass hierfür notwendige Angaben zur Wandhöhe und Dachgestaltung nicht aus der Bauvoranfrage hervorgehen. Bzgl. evtl. auftretender immissionsschutzrechtlicher Probleme wegen der angrenzenden Pferdehaltung ist das Landratsamt Ansbach zuständig.
Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Zufahrt und die Abwasserbeseitigung, durch Kanalisation im Trennsystem, sind gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vollständig vor.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0