Bauvoranfrage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Grundfläche 10x10 m. Alternativ (Teil-) Abbruch der bestehenden Maschinenhalle im südlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 349/2, Gemarkung Bonnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 4.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird die Errichtung eines Einfamilienhaueses mit der Grundfläche 10*10 m auf der Fl.Nr. 349/2 der Gemarkung Bonnhof entsprechend des beigefügten Lageplans im Rahmen einer Bauvoranfrage beantragt. Sollte dies aus bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich sein, wird alternativ der (Teil-)Abbruch der bestehenden Maschinenhalle im südlichen Bereich des Grundstücks und der dortigen Errichtung des geplanten Einfamilienhauses beantragt.

Das Vorhaben – Errichtung eines Einfamilienhauses – kann sowohl entsprechend der Skizze im Lageplan als auch im südlicheren Teil des Grundstücks dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Weiter fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Für die Beantwortung der Fragen aus der Bauvoranfrage bzgl. der Abstandsflächen ist das Landratsamt Ansbach zuständig. Seitens der Verwaltung kann hierzu angemerkt werden, dass hierfür notwendige Angaben zur Wandhöhe und Dachgestaltung nicht aus der Bauvoranfrage hervorgehen. Bzgl. evtl. auftretender immissionsschutzrechtlicher Probleme wegen der angrenzenden Pferdehaltung ist das Landratsamt Ansbach zuständig. 

Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Zufahrt und die Abwasserbeseitigung, durch Kanalisation im Trennsystem, sind gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vollständig vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Verwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 349/2 der Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2025 08:22 Uhr