Isolierte Befreiung; Abgrenzung einer privaten Gartenfläche zum öffentlichen Straßenraum durch einen beidseitig beplankten Photovoltaikzaun (Ost-West-Ausrichtung) auf FlNr. 32/1, der Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | beschließend | 4.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Bis jetzt wurde die Abgrenzung durch Fichten geschaffen, diese mussten nun altersbedingt gefällt werden. Die neugeplante Abgrenzung mittels Photovoltaikzaun wurde aus Gründen des Klimaschutzes gewählt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. B3 „Weiterndorf West“ und soll von der Festsetzung in Nr. 1.5.1 befreit werden. Dort wurde folgendes festgesetzt:
„Abgrenzung privater Gartenflächen zum öffentlichen Straßenraum kann
- ohne Einzäunung
- mit Hecken (max. Höhe = 1,5 m)
- mit vertikalen Holzlattenzäunen (Sockelmauerwerk max. 30 cm zulässig max. Höhe insg. = 0,80 m) erfolgen
Geplant ist eine Höhe von 2,40 m im Bereich des Gartens und eine Höhe von 1,20 m im Bereich des Hauses. Sofern 2,40 m nicht genehmigungsfähig sind, soll eine Höhe von 1,80 m – 2,00 m angestrebt werden.
Eine isolierte Befreiung kann gem. Art. 63 Abs. 2 und 3 BayBO nur für verfahrensfreie Bauvorhaben angestrebt werden. Verfahrensfrei ist eine Einfriedung/ ein Zaun nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO nur bis zu einer maximalen Höhe von 2,00 m. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde bereits einem Sichtschutzzaun mit 2,00 m Höhe zugestimmt, dieser ist jedoch zwischen Gebäuden angesiedelt und nicht zur öffentlichen Verkehrsfläche hin.
Seitens der Verwaltung könnte einer maximalen Zaunhöhe von 1,20 m auf der gesamten beantragten Länge von ca. 35 m zugestimmt werden. Diese Einschränkung beruht auf der im Bebauungsplan angegebenen maximalen Höhe von 0,80 m und der Sichteinschränkung durch den massiven Zaun im Vergleich zu den gefällten Bäumen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0