Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 31 "An der Heilsbronner Straße", Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | 5.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Geltungsbereich umfass die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 974/4, 984/5 und 818/91 der Gemarkung Windsbach mit einer Gesamtgröße von ca. 4.700 m².
Anlass und Ziel der Planung ist die Umnutzung des ehemaligen Gärtnereibetriebs zu einer Wohnbaufläche für Eigentumswohnungen. Dies erfordert die Steuerung einer maßvollen städtebaulichen Entwicklung. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen und für eine geordnete Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Weitere Unterlagen können unter https://www.windsbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht von der Bauleitplanung betroffen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0