Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 31 "An der Heilsbronner Straße", Beteiligung der Behörden und Träger öfentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat der Stadt Windsbach hat in seiner Sitzung vom 07.12.20222 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Am 15.05.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans vom Stadtrat gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB, beschlossen.

Der Geltungsbereich umfass die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 974/4, 984/5 und 818/91 der Gemarkung Windsbach mit einer Gesamtgröße von ca. 4.700 m². 
Anlass und Ziel der Planung ist die Umnutzung des ehemaligen Gärtnereibetriebs zu einer Wohnbaufläche für Eigentumswohnungen. Dies erfordert die Steuerung einer maßvollen städtebaulichen Entwicklung. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen und für eine geordnete Bebauung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. 

Weitere Unterlagen können unter https://www.windsbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden. 

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht von der Bauleitplanung betroffen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 31 „ An der Heilsbronner Straße“ besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2025 08:22 Uhr