Markt Roßtal; 1. Außenbereichssatzung "Kernmühle"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m, § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | 5.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ziel der Planung ist, dass eine Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft einer Wohn- oder kleineren Gewerbenutzung nicht widerspricht oder die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
Der Bereich Kernmühle stellt eine historisch gewachsene Siedlungsstruktur im Außenbereich von Roßtal dar. Die Kernmühle hat sich hier in der Vergangenheit von den historischen Mühle- und landwirtschaftlichen Nutzungen hin zu einer Nutzung als Seminar- und Eventmühle sowie zu einem gewissen Grad auch Wohnnutzung entwickelt. Die Umnutzungen dienten dem Erhalt des historischen Mühlenstandorts als kulturhistorischer Bestandteil im Talraum der Bibert. Aufgrund eines beabsichtigen Bauvorhabens, welches im Widerspruch zum gültigen Flächennutzungsplan steht, wird der Erlass der Außenbereichssatzung angestrebt. Mit der vorliegenden Außenbereichssatzung kann die Entwicklungsfähigkeit der Kernmühle städtebaulich angemessen und verträglichen geregelt werden. Gleichzeitig werden übermäßige Entwicklungen ausgeschlossen und die Kernmühle als Teil der Kulturlandschaft langfristig gesichert.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 456, 456/6, 457, 460, 460/1, 461, 461/1 und 467/9, jeweils der Gemarkung Weinzierlein und eine Fläche von ca. 0,55 ha.
Weitere Unterlagen können unter https://www.rosstal.de/bauen-wohnen/bauen-in-rosstal/aktuelle-bauleitplanung eingesehen werden.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Außenbereichssatzung des Marktes Roßtal nicht betroffen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Einwendung werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0