Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Weiterndorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.03.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Weiterndorf am 02.02.2019 wurde Herr Bernd Seßler, Dorfstraße 6, erneut zum Kommandanten und Herr Dominik Siemandel, Witramstraße 38, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 13.02.2019  unter folgenden Auflagen erteilt:
Kommandant Bernd Seßler:
keine Auflagen
Stellv. Kommandant Bernd Siemandel:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.

Beschluss

Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weiterndorf, Herr Bernd Seßler und  Herr Dominik Siemandel (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.04.2019 bestätigt.
Auflage stellv. Kommandant Dominik Siemandel:
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2019 11:34 Uhr