Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Heilsbronn durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.03.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn vom 09.03.2019 wurde Herr Alex Ulherr erneut zum Kommandanten und neu Herr Benjamin Gräfensteiner zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde angefragt und telefonisch bereits mitgeteilt. Eine schriftliche Mitteilung steht aktuell noch aus. Die Bestätigung der Kommandanten kann in der anberaumten Sitzung vorbehaltlich des erwarteten Benehmens des Kreisbrandrates erteilt werden.
Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführerlehrgang“ ist innerhalb eines Jahres nach zu weisen.
Herr Gräfensteiner ist bereits zu beiden Lehrgängen angemeldet und wird diese bereits im April und Mai 2019 besuchen.

Beschluss

Die gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Heilsbronn, Herr Alexander Ulherr und Herr Benjamin Gräfensteiner (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2019 vorbehaltlich des Benehmens des Kreisbrandrates bestätigt, bei Herrn Gräfensteiner mit der Auflage, dass die geforderten Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführerlehrgang“ innerhalb eines Jahres nachzuweisen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2019 11:34 Uhr