Information über Beitragszuschuss für gesamte Kindergartenzeit und Änderung Einschulungskorridor
Daten angezeigt aus Sitzung: 91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 20.03.2019 | ö | 7.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € soll mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt werden (Zahlung ab 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung). Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Die Einführung des Zuschusses ist für den 1. April 2019 geplant. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass entsprechende Gesetzesänderungen (BayKiBiG und AVBayKiBiG) zusammen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet werden und der Zuschuss rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten wird. An der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet.
Die zur Verfügung gestellten Mittel werden an die Gemeinden ausbezahlt und von diesen an die nicht-kommunalen Träger weitergeleitet. Der Zuschuss führt zu einer verpflichtenden Beitragssenkung gegenüber den Eltern. Beträgt der Elternbeitrag weniger als 100 €, deckt der Differenzbetrag die Verwaltungskosten des Trägers ab (Information Stmas 12/2018).
Bei einer rückwirkenden Gesetzesänderung wird die Rückzahlung von Elternbeiträgen erforderlich werden. Sowohl für Träger, als auch Gemeinden bedeutet diese Einführung einen nicht unbeachtlichen Verwaltungsaufwand.
Diese Änderung kann nicht unbeachtliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung im Vorschulbereich mit sich bringen, da erst nach dem 3. Mai bekannt sein wird, wie viele Eltern von dem neuen Einschulungskorridor Gebrauch machen.