Über die Abschaffung der Ausbaubeiträge und die künftige Erstattung mittels Straßenausbaupauschalen wurde letztmalig in der Sitzung am 06.02.2019 informiert. Auf die bisherigen Ausführungen darf verwiesen werden.
Hinsichtlich der jährlichen Erstattung der wegfallenden Ausbaubeiträge mittels Straßenausbaupauschalen wurde zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf für die künftige Durchführungsverordnung zum Finanzausgleichsgesetz (FAGDV) vorgelegt. Demnach ist Voraussetzung für den Erhalt von Straßenausbaupauschalen im Jahr 2019, dass seitens der Stadt Heilsbronn fristgerecht (Frist derzeit noch nicht bekannt) Angaben hinsichtlich der Höhe der eingenommenen Ausbaubeiträge in den Jahren 2008 bis 2017 gemacht werden. Werden diese Angaben nicht fristgerecht eingereicht, so erhält die Stadt Heilsbronn für das Jahr 2019 keine Straßenausbaupauschale. Die entsprechenden Angaben wird die Verwaltung soweit möglich vorbereitend ermitteln. Ab dem Jahr 2020 erhalten dann sämtliche Gemeinden Bayerns eine pauschale Erstattung.
Zur Verteilung der seitens des Freistaates Bayern bereitgestellten Mittel wird auf beiliegende Übersicht verwiesen. Demnach beläuft sich das Gesamtvolumen der Mittel für ganz Bayern auf jährlich 150 Mio. €, die wie folgt verteilt werden:
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Spitzabrechnung nach KAG
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Straßenausbaupauschalen
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Härtefallfonds
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2019
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65 Mio. €
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35 Mio. €
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50 Mio. €
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2020 ff.
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65 Mio. €
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85 Mio. €
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Endausbau
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150 Mio. €
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Die Mittel, die für Spitzabrechnungen nicht benötigt werden, werden den Straßenausbaupauschalen hinzugefügt und mit verteilt.
Für das Jahr 2019 erhalten nur Gemeinden, die zum 11.04.2018 eine Ausbaubeitragssatzung hatten und vollzogen haben, d.h. von 2008 bis 2017 auch tatsächlich Einnahmen erzielt haben, eine Straßenausbaupauschale. Diese bemisst sich zu 35 % nach den durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2008-2017 und zu 65 % nach der Siedlungsfläche zum Stichtag 31.12.2017.
Nachdem die durchschnittlichen Einnahmen nicht bekannt sind und auch nicht geschätzt werden können, wurde für die Haushaltsberatung eine Berechnung rein anhand der Siedlungsfläche vorgenommen, die Straßenausbaupauschale beläuft sich für das Jahr 2019 damit auf ca. 31.500 €.
Da ab 2020 für die Straßenausbaupauschalen insgesamt mindestens 85 Mio. € bereitgestellt werden, beläuft sich die auf die Stadt Heilsbronn entfallende Pauschale (basierend rein auf der Siedlungsfläche) wohl auf ca. 76.500 €.
Im Endausbau, d.h. soweit 150 Mio. € für Straßenausbaupauschalen rein anhand der Siedlungsfläche verteilt werden, beläuft sich die auf die Stadt Heilsbronn entfallende Pauschale nach derzeitigem Stand (Flächen 31.12.2017) auf ca. 135.000 € jährlich.
In den Jahren 2008 bis 2017 wurden mittels Ausbaubeitragsbescheiden ca. 550.000 € eingenommen und dafür ca. 220 Bescheide versandt. Für die Maßnahme „Breslauer Straße“ wurde eine Abrechnung vor der Entscheidung des Bayerischen Landtages seitens der Stadtverwaltung nicht mehr vorgenommen, diese ausfallenden Ausbaubeiträge werden daher im Zuge der sog. Spitzabrechnung aus heutiger Sicht in voller Höhe durch den Freistaat Bayern erstattet, Art. 19 Abs. 9 KAG. Die Maßnahmen „Gehweg Badstraße“ und „St. Gundekar-Straße“ waren bis zur Entscheidung des Freistaates Bayern zwar begonnen, jedoch wurde die letzte Unternehmerrechnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht übersandt, weswegen auch diese Maßnahmen im Zuge der Spitzabrechnung abgerechnet werden und der Freistaat Bayern die ausbleibenden Ausbaubeiträge nun erstattet, Art. 19 Abs. 9 KAG. Für diese genannten Maßnahmen stehen Erstattungen in Höhe von etwa 550.000 € noch aus.